H z E - diese Abkürzung steht für "Hilfen zur Erziehung". Das sind staatliche Leistungen der Jugendhilfe nach dem Kinder- & Jugendhilfegesetz. Gesetzlich geregelt sind diese Hilfen in den §§ 27 ff. des Sozialgesetzbuchs VIII. Vielfalt e.V. gilt als einer der Schwerpunktträger in Berlin-Kreuzberg und Neukölln-Nordwest. Wir kooperieren mit mehreren Jugendhilfe-Trägern, die zusammen ein breites Leistungsspektrum abdecken können. Vielfalt e.V. zählt zu seinem Angebot: - - § 27.3 - Aufsuchende Familientherapie
- - § 29 - Soziale Gruppenarbeit
- - § 30 - Erziehungsbeistandschaft, Betreuungshilfe
- - § 31 - Sozialpädagogische Familienhilfe
- - § 35 - Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
sowie § 18.3 "Begleiteter Umgang" Ebenfalls im engeren Umfeld der HzE erarbeiteten wir ein Konzept zum Ansatz des „family group conferencing“ / „Familienrat“ und vernetzen uns mit den Berliner Umsetzungsträgern, u. a. in einer Arbeitsgemeinschaft mit dem Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg, der berlinweiten Qualitätsgemeinschaft und dem Verein „Familienrat e. V. – Berlin-Brandenburg“. 
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Ein Grundsatz der Hilfen zur Erziehung ist, dass nicht die Familien den Maßnahmen angepasst werden sollen, sondern sich die Hilfe an den Besonderheiten der jeweiligen Familie orientiert. Wenn in einer guten Vorbereitung klar wird, was die Familie braucht, kann ein entprechendes "Hilfepaket" gepackt werden und besondere Formen der Erziehungshilfe angeboten werden. |
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