"Hilfen zur Erziehung"

H z E - diese Abkürzung steht für "Hilfen zur Erziehung".

 

Das sind staatliche Leistungen der Jugendhilfe nach dem Kinder- & Jugendhilfegesetz. Gesetzlich geregelt sind diese Hilfen in den §§ 27 ff. des Sozialgesetzbuchs VIII.

Vielfalt e.V. gilt als einer der Schwerpunktträger in Berlin-Kreuzberg und Neukölln-Nordwest. Wir kooperieren mit mehreren Jugendhilfe-Trägern, die zusammen ein breites Leistungsspektrum abdecken können. 

Vielfalt e.V. zählt zu seinem Angebot:

  • - § 27.3 - Aufsuchende Familientherapie
  • - § 29 - Soziale Gruppenarbeit
  • - § 30 - Erziehungsbeistandschaft, Betreuungshilfe
  • - § 31 - Sozialpädagogische Familienhilfe
  • - § 35 - Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
 
sowie § 18.3 "Begleiteter Umgang"
 
Ebenfalls im engeren Umfeld der HzE erarbeiteten wir ein Konzept zum Ansatz des „family group conferencing“ / „Familienrat“ und vernetzen uns mit den Berliner Umsetzungsträgern, u. a. in einer Arbeitsgemeinschaft mit dem Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg, der berlinweiten Qualitätsgemeinschaft und dem Verein „Familienrat e. V. – Berlin-Brandenburg“. 

Kinder - interkulturell

 

  

Wer hat darauf Anspruch?  
  

Personensorgeberechtigte haben einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung für sich und ihr Kind, "wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist." (§ 27 Abs. 1 SGBV III)

D.h. es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Hilfeform, sondern (nur) auf eine in einem Hilfeplanverfahren für geeignet und notwendig erachtete Hilfe.

 

Was geschieht in den Hilfen?

 

- § 29 - Soziale Gruppenarbeit: Gruppenarbeit für Kinder oder Jugendliche findet meistens einmal oder mehrmals in der Woche statt. Dort sollen die sozialen Fähigkeiten der jungen Teilnehmer trainiert werden.  Z.T. sind die Gruppen nach Geschlecht getrennt, wie z.B. eine Gruppe "Mädchenarbeit".

- § 30 - Erziehungsbeistandschaft: Diese Hilfeform hat eher die Unterstützung der jungen Menschen selbst im Blick, jedoch immer in Zusammenarbeit mit deren Familien. Hier wird den Kindern und Jugendlichen eine sozialpädagogische Fachkraft zur Seite gestellt, die bei allen Problemen berät und unterstützt. Die Hilfe soll insbesondere dabei helfen, mit der Familie wieder besser zurechtzukommen oder sich gut abzulösen. Steht bei älteren Jugendlichen und jungen Volljährigen ein Auszug an, gibt es verschiedene Möglichkeiten ihnen dabei zu helfen. Die Hilfe findet dann meistens zuerst noch in der Herkunftsfamilie statt und geht dann über in eine Hilfe zur Verselbständigung.

- § 31 - Sozialpädagogische Familienhilfe: Diese Hilfeform unterstützt bei Problemen direkt vor Ort. Die Familie soll bei ihren Familien- und Erziehungsthemen beraten und bei ihren Kontakten nach außen unterstützt werden (z.B. im Umgang mit Behördern, der Schule und/oder dem Kindergarten etc.).

- § 35 - Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung: Diese Hilfeform hat Ähnlichkeit mit § 30, richtet sich jedoch tendenziell an ältere Jugendliche und/oder junge Erwachsene. Bei dieser Hilfeform ist es z.B. auch möglich, dass Jugendliche dort betreut werden, wo sie sich gerade aufhalten (z.B. auch in einer eigenen Wohnung).

 

Familienaufstellung Alle Hilfen werden von professionellen sozialpädagogischen und/oder psychologischen Fachkräften angeboten, die über ein breites Methodenspektrum verfügen, und die Begleitung muttersprachlich anbieten können.

Familiendynamische Zusammenhänge werden genauso berücksichtigt, wie persönliche Ressourcen und Besonderheiten.